In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Behandlung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können. Daher
sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:
- Ab dem 20. Lebensjahr: Spiegeleinstellung des Muttermundes, Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial sowie die
zweihändige Tastuntersuchung; Blutdruckkontrolle
- Bis zum 25.Lebensjahr fianzieren die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland 1x jährlich ein 'Chlamydienscreening'.
Dabei wird im Labor aus einer Urinprobe nach Chlamydia trachomatis gesucht.
- Von Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgt die Tastuntersuchung der Brüste sowie deren Lymphabflussgebiete.
- Mit Beginn des 50. Lebensjahres werden zusätzliche Krebsvorsorge-Untersuchungen zur Erkennung von Darmkrebs
durchgeführt.
- zwischen 50. und 69. Lebensjahr haben Sie alle
zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung
- Ab dem 55. Lebensjahr wird ein Darmkrebs-Screening empfohlen.