Wir begleiten Sie bei jedem Schritt Ihrer Schwangerschaft. Von der Mutterschaftsvorsorge angefangen, über den Entbindungstermin, den Mutterpass, Ultraschalluntersuchungen bis hin zu Laboruntersuchungen oder Cardiotokogrammen, welche die Herztöne Ihres Ungeborenen aufzeichnen.
Wir möchten Sie dabei unterstützen, die Zeit Ihrer Schwangerschaft so angenehm wie möglich zu erleben. Daher beraten wir Sie zu all Ihren Fragen umfassend und nehmen uns Zeit für Sie. Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin!
Eine Schwangerschaft ist eines der wichtigsten Ereignisse im Leben einer Frau.
Wir freuen uns darauf, Sie während und nach dieser Zeit zu betreuen und Ihnen dabei zu helfen, die Schwangerschaft so angenehm wie möglich zu erleben.
Die gesetzliche Schwangerenvorsorge wird nach den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert. Die wichtigsten Termine der Schwangerschaft auf einen Blick finden Sie im Schwangerschaftskalender.
Ergänzend zu diesem Standardvorsorge-Konzept bieten wir Ihnen weitere, sinnvolle Untersuchungen an (Igel Leistungen):
Ein kombinierter Test aus erstem Organscreening und Messung der Nackenfalte des Kindes per Ultraschall und einem Bluttest bei der werdenden Mutter
Diese Untersuchung wird idealerweise zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Für den Test wird Blut bei der Schwangeren entnommen, da es ab der 10.Woche so viel Erbgut des Ungeborenen enthält, dass es im Labor untersucht werden kann. Unser NIPT-Test hat eine Zuverlässigkeit von 99% für Trisomie 21,18 und 13
Der Test ist auch geeignet für werdende Eltern, die zwar vom Alter her noch keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Chromosenstörung ihres Kindes haben, das Risiko aber dennoch sicherer eingrenzen wollen.
Vorsicht : Sollte die Untersuchung ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomenstörung ergeben, so ist es notwendig, dies durch invasive Diagnostik, also eine Fruchtwasseruntersuchung (=Amniozentese) oder der Entnahme von Mutterkuchen-Gewebe (=Chorionzottenbiospie) abzuklären !
Mit Feststellung der Schwangerschaft bekommen Sie von uns eine Bestätigung für den Arbeitgeber. Bestimmungen bezüglich der Arbeitsplatzgestaltung finden Sie im Mutterschutzgesetz . Bei speziellen Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Regierungspräsidium in Karlsruhe. Zuständig für die Städte Heidelberg und Mannheim, den Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis ist Frau Schaffert-Wilckens, Telefon 0721-9264712.